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Neue Regelung R58-03 / Unterfahrschutz

R58-03 2020

26.12.2019

UMFASSENDES SORTIMENT AN UNTERFAHRSCHUTZEINRICHTUNGEN FÜR ALLE ANFORDERUNGEN, DIE DER REGELUNG R58-03 ENTSPRECHEN

Mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen UNECE-Regelung Nr. 58-03 für hintere Unterfahrschutzeinrichtungen an Nutzfahrzeugen im September 2021 müssen Hersteller ihre Fahrzeuge mit entsprechenden, zu dieser Regelung konformen Schutzeinrichtungen ausstatten.

Mit der im November 2015 von den europäischen Instanzen beschlossenen neuen Regelung, deren Umsetzung einem genauen Zeitplan folgt (siehe nachfolgendes Schaubild), ist die Verwendung von Unterfahrschutzeinrichtungen, die nach Regelung R58-02 homologiert sind, seit dem 1. September 2019 bei neuen Fahrzeugtypen und ab 1. September 2021 bei neu zuzulassenden Fahrzeugen nicht mehr zulässig. In der Zwischenzeit ist die Verlängerung einer bestehenden Homologation gemäß Regelung R58-02 weiterhin möglich.

Im Zuge der Neugestaltung dieser Regelung hat POMMIER die gesamte eigene Produktpalette von Unterfahrschutzeinrichtungen bereits erneuert, um allen Kunden rechtzeitig vor den vorgegebenen Daten konforme und homologierte Lösungen anbieten zu können.

Ganz gleich, ob es sich um feste, klappbare (in Standardausführung oder mit Adapterstück) oder einfahrbare Unterfahrschutzeinrichtungen handelt, POMMIER hat bereits vor dem Inkrafttreten für die Homologation aller Schutzvorrichtungen für die Fahrzeugrückseite gesorgt.

Bei den entsprechenden Entwicklungsarbeiten hat POMMIER hinsichtlich der neuen Vorgaben in Bezug auf Positionierung und Verformbarkeit einen optimalen Kompromiss zwischen höherer mechanischer Festigkeit und Härte und geringem Gewicht sowie niedrigen Kosten gefunden.